ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und NUTZUNGSBEDINGUNGEN (AGB) DEUTSCHLAND
Hermeskim
Begriffsbestimmungen:
AGB: Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Hermeskim
Hermeskim: Hermeskim GmbH
Kurfürstendamm 19
D-10707 Berlin
Kunde Auftrag erteilendes Unternehmen
Partner: Unternehmen, welches für Hermeskim als Subunternehmen tätig wird.
Träger: Mit mobilen Endgeräten ausgestattete Mitarbeiter/innen des Kunden als Empfänger von Aufträgen
Trägergeräte: Vom Träger verwendete mobile Endgeräte zum Empfang von Aufträgen
- 1 Geltungsbereich und Dauer der Geltung der AGB
Die AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Hermeskim und seinen Kunden.
Den AGB gehen vor
- einzelvertragliche Vereinbarung
- schriftlich angenommene Ausschreibungsbedingungen
soweit sie den AGB entgegenstehen.
Die Geltungsdauer der AGB ist unbefristet und endet mit Inkrafttreten aktualisierter AGB. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte und Vertragsverhältnisse, auch wenn nicht neuerlich darauf hingewiesen wird. Im Falle der Einführung neuer AGB werden Kunden schriftlich bzw. per Mail darüber informiert. Sofern Kunden nicht explizit durch schriftliche Mitteilung binnen 14 Tagen Einspruch dagegen erheben, gelten die neuen AGB als vereinbart.
- 2 Leistungsumfang von Hermeskim
Der dem Kunden zugesicherte Leistungsumfang von Hermeskim bestimmt sich ausschließlich nach
- dem Inhalt einer von Hermeskim schriftlich bestätigten Auftragsannahme,
- dem Inhalt einer schriftlichen Softwarelizenzvereinbarung,
- dem Inhalt von schriftlichen Wartungsvereinbarungen,
- dem Inhalt von schriftlichen Angeboten von Hermeskim auf Basis von Ausschreibungsbedingungen,
- dem Inhalt von schriftlich durch Hermeskim bestätigten Pflichten- und Lastenheften,
wobei unter Schriftlichkeit die Unterschriftlichkeit zu verstehen ist. Bestätigungen durch Mail alleine sind nicht ausreichend. Sonstige Unterlagen, wie z.B. nicht unterfertigte Prospekte, Produkt- und Leistungsbeschreibungen oder Onlinebeschreibungen und sonstige allgemeine Informationen sind unverbindlich. Mündliche Leistungszusagen sind ausgeschlossen. Weder Mitarbeiter von Hermeskim noch Vermittler oder sonstige für Hermeskim tätige Personen sind befugt, mündliche Zusagen abzugeben.
- 3 Nutzungsvereinbarung für Softwareprodukten
Hermeskim gewährt dem Kunden ein entgeltliches, auf Dauer der einzelvertraglich vorgesehenen Laufzeit befristetes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz) der Hermeskim-Software. Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Nutzung der Software im Rahmen des einzelvertraglich vorgesehenen Umfanges. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht umfasst das Nutzungsrecht lediglich das Basismodul. Die Bereitstellung bzw. Lieferung des Quellcodes gehört nicht zum Lieferumfang. Für die Nutzung der überlassenen Hermeskim-Software auf mehr als den vertraglich vereinbarten Arbeitsplätzen, bei Nutzung weiterer Trägergeräte oder jeder sonstigen vertraglich nicht festgesetzten quantitativen Nutzung sind zusätzliche Lizenzgebühren zu entrichten.
Hermeskim ist Inhaberin sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der Software sowie sämtlicher Benutzerdokumentation.
Der Kunde darf die Software weder eigenständig verändern und weiterentwickeln, zurückentwickeln, dekompilieren noch disassemblieren.
Nach Beendigung der vorgesehenen Vertragslaufzeit ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Nutzungen der Software zu unterlassen, die Software und Applikationen von sämtlichen stationären Geräten, Servern und mobilen Endgeräten zu löschen bzw. sicherzustellen, dass diese gelöscht werden.
Beginn und Laufzeit der Softwarenutzungsvereinbarung richten sich nach schriftlicher Einzelvereinbarung.
Sofern keine Laufzeit festgelegt wurde, gilt die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann vom Kunden unter Einhaltung einer Kündigungszeit von 3 Monaten jeweils zum Quartalsende aufgekündigt werden. Der Kunde verzichtet jedoch für die Dauer von 5 Jahren auf sein Kündigungsrecht.
Dem Kunden steht ein außerordentliches Kündigungsrecht nur dann zu, wenn die Benutzbarkeit des Basismoduls aufgrund eines von Hermeskim zu verantwortendem Verschulden nicht mehr gegeben ist und von Seiten Hermeskim die Funktionsfähigkeit nicht hergestellt werden kann.
Die Funktionsunfähigkeit von Zusatzmodulen berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung des Gesamtvertrages. Für diesen Fall ist der Kunde von der anteilsmäßigen Leistung des Zusatzmoduls befreit, sofern Hermeskim die Funktionsfähigkeit nicht wiederherstellt.
- 4 Leistungsumfang von Schulungsleistungen
Hermeskim bietet Schulungsleistungen nach dem Prinzip „train the trainer“. Die Auswahl der hierfür geeigneten Mitarbeiter des Kunden obliegt ausschließlich diesem. Das Vorhandensein von EDV-Anwenderkenntnissen, insbes. von grundlegenden Kenntnissen von Microsoft Windows- und Office wird dabei vorausgesetzt.
Die zu schuldenden Mitarbeiter müssen über sämtliche fachspezifische und organisatorische Gegebenheiten der jeweiligen Abteilungen informiert sein.
Mitarbeiterschulungen erfolgen nach erprobten standardisierten Kriterien gemäß dem „Hermeskim Schulungs- und Qualifizierungsprogramm“.
Darüberhinausgehende notwendige Schulungsmaßnahmen sind nach den jeweils gültigen Honorarsätzen von Hermeskim zu vergüten.
- 5 Implementierungsarbeiten
Sofern nicht einzelvertraglich anders festgelegt, umfassen die reinen Lizenz- und Wartungsgebühren keinerlei Implementierungsarbeiten der Software in das System des Kunden, keine Ausarbeitung von Prozessarten und -abläufen, Schnittstellendefinitionen oder sonstigen nicht zuvor beschriebenen Leistungen bzw. Kosten für die Umsetzung eines Pflichten/Lastenheftes.
Die für die Implementierungsarbeiten notwendigen Schritte und Maßnahmen werden im Rahmen des Projektmanagements von Hermeskim gemeinsam mit dem Kunden festgelegt. Das Honorar richtet sich nach einzelvertraglicher Vereinbarung.
- 6 Entgeltbestimmungen
Sofern nicht einzelvertraglich anders geregelt, sind Lizenzgebühr und Wartungsgebühr jährlich im Vorhinein zur Zahlung fällig.
Die Zahlungspflicht beginnt
- Übernahme der Software nach Implementierung und Unterfertigung des Übernahmeprotokolls oder
- mit ordnungsgemäßer Nutzung der bereitgestellten Software.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Übernahme zu verweigern, sofern die Nutzungsmöglichkeit des Basismoduls nicht wesentlich eingeschränkt ist. Unwesentliche Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit berechtigen den Kunden nicht zu einer Reduktion der Lizenz- und Wartungsgebühr.
Die nicht gegebene Nutzungsmöglichkeit eines Zusatzmoduls berechtigt den Kunden nicht zur Verweigerung der Übernahme des Basismoduls. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt eine anteilsmäßige Reduktion der Lizenz- und Wartungsgebühr zu begehren.
Wird die Software ohne Anzeige eines wesentlichen Mangels über einen Zeitraum von einer Woche genutzt, so ist von einer ordnungsgemäßen Nutzung der bereitgestellten Software auszugehen.
Hermeskim hat das Recht, die Nutzung der Software bei Nichtzahlung der Lizenz oder Wartungsgebühr zu sperren.
- 8 Gewährleistung
- hinsichtlich der bereitgestellten Software
Es gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten. Diese beginnt mit der Lieferung bzw. Zugänglichmachung der Software an den Kunden. Sie beginnt durch Nachbesserungen nicht erneut.
Mängel sind wesentliche Fehler der Software. Ein nicht erwartetes oder fehlerhaftes Verhalten aufgrund von Nutzungsfehlern, fehlerhaften Daten, Fehlern oder Nichtverfügbarkeit von notwendigen Systemen, Diensten, Konnektivität bzw. Daten etc. ist nicht von Hermeskim zu verantworten.
Hermeskim haftet nicht, falls die Software nicht vom Kunden gewünschte Ziele erreicht bzw. nicht mit vorhandenen Systemen zusammenarbeitet.
Hermeskim haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Hermeskim ist in jedem Fall – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hermeskim haftet insbesondere nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg und höhere Gewalt. Der Kunde ist für den gesamten regulären Betrieb seines Unternehmens und seiner Datenverarbeitungssysteme sowie für alles, was außerhalb des Einflussbereiches von Hermeskim liegt, allein verantwortlich.
Nach dem anerkannten Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu entwickeln, die vollkommen frei von Fehlern ist und in allen Anwendungen und Kombinationen insbesondere mit verschiedener Software- und Hardwarekomponenten jederzeit fehlerfrei arbeitet.
Nur jene Mängel, die die Benutzbarkeit der von Hermeskim erbrachten Leistung zum angegebenen Zweck wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden zu Gewährleistungsansprüchen. Öffentliche Äußerungen, mündliche Beschreibungen, Prospekte, Muster oder Proben werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Vertragsbestandteil.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde an den lizenzierten Programmen eigene Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen hat, wenn ohne Kenntnis und/oder Einverständnis von Hermeskim die Lizenzen auf andere Hardware oder Betriebssoftware übertragen, Hardware- oder Softwareänderungen vorgenommen oder an den Kommunikationswegen Änderungen gemacht worden sind, wenn im Zusammenhang mit der Einführung neuer Anwendungen Dritter oder kundeneigener Anwendungen an der lizenzierten Software Fehler auftreten.
- hinsichtlich von Schulungsleistungen
Hermeskim übernimmt nicht die Haftung für einen definierten Schulungserfolg.
Sofern nicht einzelvertraglich anders geregelt werden notwendige Schulungen aufgrund Erweiterung der Module gesondert nach den jeweils gültigen Honorarsätzen von Hermeskim, welche vom Kunden jederzeit angefordert werden können, verrechnet.
- hinsichtlich Implementierungs- und sonstiger Leistungen
Der Ablauf von Implementierungsarbeiten wird im Regelfall von Hermeskim gemeinsam mit dem Kunden erarbeitet.
Hermeskim übernimmt keine Gewährleistung, wenn die vom Kunden bereitzustellenden Leistungen nicht rechtzeitig oder nicht fehlerfrei zur Verfügung stehen. Es obliegt ausschließlich dem Kunden, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.
Kommt es aufgrund eines Verschuldens des Kunden oder höherer Gewalt zu einer Verzögerung des Übergabetermins, so berechtigt dies den Kunden nicht zur Aussetzung der ab dem Übergabezeitpunkt vorgesehenen Lizenz- und Wartungsgebühren.
Sofern nicht einzelvertraglich ausdrücklich vorgesehen, garantiert Hermeskim keinen fixen Übergabetermin und übernimmt keine Haftung für Nachteile des Kunden, die sich aus einer Verzögerung ergeben. Im Übrigen wird auf den Punkt „Haftungen und Schadenersatz“ verwiesen.
- 9 Störungsbehebung
Unabhängig von Verursachung und Verschulden sichert Hermeskim dem Kunden eine Reaktionszeit von 4 h zu, innerhalb welcher mit der Behebung von gemeldeten Störungen begonnen wird.
- 10 Haftung und Schadenersatz
Dem Kunden ist bewusst, dass die Hermeskim-Software lediglich unterstützend zur Erleichterung und Prozessoptimierung neben vorhandenen Systemen, wie z.B. KIS eingesetzt wird.
Der Kunde haftet daher dafür, dass selbst bei Totalausfall der Hermeskim-Software die Prozesse und Abläufe nach entsprechenden vom Kunden vorzusehenden Richtlinien eingehalten werden können.
Hermeskim haftet generell nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Ersparnisse, sonstigen Folgeschäden inklusive reiner Vermögensschäden und für Ansprüchen von Dritten ist ausgeschlossen.
Hermeskim übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit von Dienstleistungen Dritter, z.B. externe Transportunternehmen.
Die Haftung ist insgesamt begrenzt mit 10% der jährlichen Wartungsgebühr.
- 11 Pflichten des Kunden
- Bereitstellungspflichten des Kunden
Der Kunde erhält mit dem Pflichtenheft eine Anforderungsaufstellung im Hinblick auf
- bereitzustellendes Personal,
- Hardware und Netzwerkumgebung,
- Softwareumgebung,
- Schnittstellenanforderungen und Datenformate,
Der Kunde sichert Hermeskim die Bereitstellung der Anforderungen zu und haftet gegenüber Hermeskim für jene Kosten die durch Nichterfüllung entstehen.
Hermeskim ist im Rahmen seiner Vertragserfüllungspflichten berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, bei vom Kunden zu verantwortenden Verzögerungen oder Nichterfüllung der Anforderungen, diese nach Möglichkeit selbst zu organisieren bzw. bereitzustellen.
Diesbezügliche Leistungen werden nach den jeweils gültigen Honorarsätzen von Hermeskim verrechnet.
- Datensicherungspflichten (auch Datenbank Hermeskim)
Der Kunde verpflichtet sich, die eigenen Datenbestände gegen Verlust selbständig abzusichern. Hermeskim übernimmt für die Sicherung von Daten des Kunden keinerlei Haftungen.
Der Kunde verpflichtet sich ebenso die zu integrierenden Datenbanken von Hermeskim mit Backup zu sichern.
- Sicherungspflichten bei Systemausfall
Das Hermeskim-System unterstützt den Kunden bei der Prozessoptimierung und hilft die Effizienz der Abläufe zu steigern. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, seine Prozesse derart zu gestalten, dass selbst bei Totalausfall der Hermeskim-Software der Betrieb des Kunden nicht gefährdet ist und insbes. die rechtzeitige Zustellung von Patienten, Medikamenten und Bereitstellung von Fach- und sonstigem Personal gewährleistet bleibt.
- IT-Sicherheit und Datenschutz auf Kundenseite
Der Kunde verpflichtet sich sein gesamtes EDV-System und Netzwerk ausreichend gegen unbefugten Zugriff zu schützen und von seiner Seite sämtliche gesetzlichen Vorschriften auf europäischer und nationaler Ebene zu beachten und einzuhalten sowie sämtliche Verpflichtungen auf seine Mitarbeiter und externe Dienstleister zu schriftlich überbinden und diese Überbindung Hermeskim auf dessen Verlangen nachzuweisen bzw.
Es wird festgehalten, dass Trägergeräte über einen Internetzugang bzw. Zugang zu und von öffentlichen Netzwerken verfügen dürfen.
Der Kunde haftet dafür, dass Patienten und sonstige nicht befugte Personen keinerlei Zugriffsmöglichkeiten auf das System erlangen können, z.B. über Patiententerminal, Zugriff von Drittanbietern (Transportunternehmen).
Sofern ein Zugriff von Drittunternehmen direkt über sicher LAN-Verbindung in das Hermeskim System erfolgt, sind entsprechende Datenschutzvereinbarungen abzuschließen.
- 12 Verschwiegenheit und Geheimhaltung
Der Kunde und Hermeskim verpflichten sich zur wechselseitigen Geheimhaltung aller ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse und Vertragsinhalte. Als Betriebsgeheimnisse gelten nicht jene Informationen die allgemein und öffentlich bekannt sind, oder aufgrund von besonderen gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Vorschriften offen zu legen sind.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung betrifft, sofern nicht für einzelne Informationen (z.B. Anführung in Referenzlisten etc.) etwas Anderes vereinbart wurde, sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, insbes. Preisvereinbarungen, zwischen den Parteien.
Die angeführten Verpflichtungen bestehen auch über ein aufrechtes Vertragsverhältnis hinaus.
Sowohl Hermeskim wie auch der Kunde verpflichten sich, die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Geheimhaltungen sämtlichen Mitarbeitern und dritten Parteien, die zur Erfüllung der wechselseitigen Vertragserfüllung hinzugezogen werden, zu überbinden und die Überbindungsvereinbarung der Gegenseite auf Verlangen vorzulegen.
- 13 sonstige Bestimmungen
- Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wurde gilt als Erfüllungsort der Sitz von Hermeskim und wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Hermeskim vereinbart.
Auf sämtliche Vertragsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden. Dies unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.
- Schriftlichkeit
Sämtliche vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Hermeskim erfolgen schriftlich. Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Das Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis erfordert ebenfalls Schriftlichkeit.